Auszug aus den Satzungen des Österreichischen-Husaren-Verband

     

§ 3 Zweck und Ziele

Der Verband ist überparteiisch, nicht auf Gewinn gerichtet und gemeinnützig.
Aufgabe des Verbandes ist die Vertretung  von Anliegen, Koordinierung von Husaren Regimenter, Uniformierter Traditionsregimenter, bei Veranstaltungen, Unterstützung der Mitgliedsvereinen in Fragen der Uniformierung sowie die Vereinheitlichung der Exerziervorschriften und des Dienstreglements sowie geschichtlicher Aufarbeitung der Traditions-Regimenter.

Förderung der umfassenden Landesverteidigung,  Pflege der militärischen Tradition und des Wehrgedankens in der Republik Österreich im Sinne der geltenden Verfassung.

Besondere Pflege der Tradition und Erinnerung  an die  ruhmreichen ehemaligen Husaren Regimenter.

Herausgabe von Verbandsmitteilungen und Publikationen

Durchführung von Traditionsveranstaltungen und Soldatentreffen sowie militärhistorische Reisen, Gedenkfeiern zu Ehren gefallenen und vermißter Soldaten beider Weltkriege und im Dienste verunglückten Soldaten des österreichischen Bundesheeres.

Pflege von Kriegerdenkmälern sowie Teilnahme an kirchlichen Feierlichkeiten, militärischen Sport und sonstigen Veranstaltungen aller Art.

Besuch von Vorträgen und militärischer Einrichtungen sowie die Teilnahme an Veranstaltungen von Vereinen mit gleichen oder ähnlichen Zielen.

Angestrebt wird die gelebte Partnerschaft mit Einheiten des österreichischen Bundesheeres.

Abhaltung von Festlichkeiten und Versammlungen.

Unterstützung in Not geratener  Mitglieder, nach Maßgabe der vorhandenen Mittel, ohne Rechtsanspruch.