Auszug aus den Satzungen des
Österreichischen-Husaren-Verband
§ 3 Zweck
und Ziele Förderung der umfassenden Landesverteidigung, Pflege der militärischen Tradition und des Wehrgedankens in der Republik Österreich im Sinne der geltenden Verfassung. Besondere Pflege der Tradition und Erinnerung an die ruhmreichen ehemaligen Husaren Regimenter. Herausgabe von Verbandsmitteilungen und Publikationen Durchführung von Traditionsveranstaltungen und Soldatentreffen sowie militärhistorische Reisen, Gedenkfeiern zu Ehren gefallenen und vermißter Soldaten beider Weltkriege und im Dienste verunglückten Soldaten des österreichischen Bundesheeres. Pflege von Kriegerdenkmälern sowie Teilnahme an kirchlichen Feierlichkeiten, militärischen Sport und sonstigen Veranstaltungen aller Art. Besuch von Vorträgen und militärischer Einrichtungen sowie die Teilnahme an Veranstaltungen von Vereinen mit gleichen oder ähnlichen Zielen. Angestrebt wird die gelebte Partnerschaft mit Einheiten des österreichischen Bundesheeres. Abhaltung von Festlichkeiten und Versammlungen. Unterstützung in Not geratener Mitglieder, nach Maßgabe der vorhandenen Mittel, ohne Rechtsanspruch.
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